Von Yvonne Bieri, Oberhof
Die Diskussionen um den Windpark Burg sind um ein Kapitel reicher. Aufgrund von Befangenheit müssen laut Entscheid des Aargauer Departements Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeindeammann Roger Fricker (SVP) und der Vizeammann Heinz Herzog (SP) der Gemeinde Oberhof bei den Einspracheverhandlungen in Ausstand treten.
Der Hintergrund zu diesem Entscheid bilden die Aktivitäten der beiden Gemeinderäte zu Gunsten des Windparks sowie der sog. Planungsvertrag, welcher seitens der Einsprecher rechtlich stark fragwürdig ist, da der Vertrag den Gemeinderat gegen Geldzahlungen dazu verpflichtet, Zitat: «alles für den Windpark zu tun».
Laut den privaten Einsprechern (Yvonne Bieri und Cornelius Andreaus) könne der Gemeinderat unter solchen Voraussetzungen nicht neutral und sachlich in eine Einspracheverhandlung gehen, da er dem Vertrag gegenüber ja verpflichtet sei.
Die privaten Einsprecher kritisieren weiter den Charakter der Interessenskonflikte und Bestechung, den der sog. Planungsvertrag mit sich bringe. So werden beispielsweise sämtliche Anwaltskosten der Gemeinde im Einspracheverfahren von der Windpark Burg AG übernommen, wie auch die Windpark Burg AG der Gemeinde nachweisbar offeriert hat, dass, wenn der Windpark dereinst stehen sollte, die Windpark Burg AG die Kosten für die neue LED-Strassenbeleuchtung übernehmen wolle.
Die privaten Einsprecher betonen weiter, dass das unsaubere Arbeiten der Windpark Burg AG wie auch der Gemeindebehörden selbst zu den Verzögerungen beim Windpark führen. So benötigte die Gemeinde Oberhof fast ein Jahr, um auf den Antrag zum Ausstand zu reagieren.
Weiter kritisieren die Einsprecher die Intransparenz von Seiten der Windpark Burg AG, welche zu Verzögerungen führe. So weigert sich die Windpark Burg AG nach wie vor, die Windmessdaten transparent zugänglich zu machen. Die Einsprecher haben berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messdaten zumal das sog. Windgutachten von derselben Firma erstellt wurde, die beim Windpark Griess (VS) der Anlage Enercon E-70 einen Ertrag von 4GWh pro Jahr attestierte, derweil der reale Ertrag mit 1.9GWh im Schnitt der letzten 12 Jahre nicht einmal die Hälfte des versprochenen Stromertrags ausmacht. Die anno 2016 auf dem Griess zusätzlich installierten drei Anlagen vom Typ E-92 2.35MW sind dieselben Anlagen wie sie auf der Burg vorgesehen sind. Auch diese Anlagen vermögen niemals das im Windgutachten festgehaltene Ertragspotential von 4GWh/Jahr zu erfüllen, sondern liefern knapp die Hälfte. Die Subventionen zu Lasten von Industrie und Privathaushalt fliessen jedoch trotzdem.
Die Verfügung über den Ausstand des Gemeindeammanns wie auch des Vizeammanns von Oberhof zeigt einmal mehr deutlich auf, wie wichtig es ist, dass die demokratischen Grundrechte der Einsprache weiterhin erhalten bleiben, um so die notwendige und dem Bürger für die Meinungsbildung auch zustehende Transparenz bei solchen Projekten erwirken zu können. Im Rahmen der Abstimmung zum sogenannten Mantelerlass («Stromgesetz») vom 9. Juni 24 sollen solche demokratischen Grundrechte grundsätzlich abgeschafft werden.
Der Entscheid des BVU ist noch nicht rechtsgültig und kann von den Parteien noch angefochten werden.