Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Überwiegend bewölkt
20.6 °C Luftfeuchtigkeit: 81%

Mittwoch
16.8 °C | 26.4 °C

Donnerstag
14.3 °C | 29.2 °C

Die Mitte Aargau: Systemwechsel Wohneigentumsbesteuerung – Chance für den Aargau

(dm) Mit der Vorlage «Umsetzung Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» soll das Steuergesetz des Kantons Aargau angepasst werden an die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden.

Der kantonale Gesetzgeber hat fast keinen Spielraum. Allerdings steht es ihm frei, die Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen abzugsfähig zu belassen, mit dem Ziel, die Treibhausgasbilanz bis 2050 zu senken. Die Mitte Aargau ist mit diesem Grundsatz völlig einverstanden. Damit wird für die Aargauerinnen und Aargauer ein Anreiz geschaffen, energetische und umweltfreundliche Massnahmen umzusetzen.
«Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, also die Frist für Ersatzliegenschaften bei Ersterwerberabzug, wird von der Mitte als vernünftige und pragmatische Lösung angeschaut», so Grossräin Rita Brem. Der Ersterwerberabzug entfällt, wenn das selbstbewohnte Eigentum veräussert wird. Wenn die steuerpflichtige Person in angemessener Frist eine gleichgenutzte Ersatzliegenschaft kauft, dann kann sie den Abzug für die verbleibenden Steuerjahre weiterhin geltend machen. In Analogie zur Ersatzbeschaffungsfrist bei der Grundstückgewinnsteuer soll diese Frist auf drei Jahre festgesetzt werden.
Die Bereinigung der Zuständigkeit für Bundesgerichtsbeschwerden und die Beschwerdelegitimation des Kantonalen Steueramtes sollen wieder im Gesetz statuiert werden. Für die Mitte ist klar, dass eine gesetzliche Lücke geschlossen werden muss.
Die Umsetzung Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung unterstützt Die Mitte in allen Punkten.