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Die GLP Aargau unterstützt die Schliessung der bestehenden Gesetzeslücke

(glp) Die GLP Aargau unterstützt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Umsetzung des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung. Besonders begrüsst sie, dass der Kanton Aargau die steuerliche Abzugsfähigkeit von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen beibehalten will.

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts setzt die Schweiz einen vom Volk beschlossenen Systemwechsel um. Den Kantonen bleibt dabei nur wenig Gestaltungsspielraum. Umso wichtiger ist aus Sicht der GLP Aargau, dass Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und klimafreundliche Gebäudesanierungen auch künftig steuerlich berücksichtigt werden können.
«Wer in den Klimaschutz investiert, soll dafür weiterhin einen Anreiz erhalten. Das stärkt den Gebäudepark, unterstützt das lokale Gewerbe und hilft mit, die Klima- und Energieziele zu erreichen», sagt Grossrat Matthias Betsche.
Die GLP Aargau begrüsst zudem die vorgeschlagene Regelung für Ersterwerberinnen und Ersterwerber von Wohneigentum. Die vorgesehene Frist von drei Jahren für den Erwerb einer Ersatzliegenschaft schafft Rechtssicherheit und orientiert sich an bestehenden steuerrechtlichen Regelungen.
Ebenfalls unterstützt die GLP die vorgeschlagenen technischen Bereinigungen im Steuergesetz, insbesondere die Schliessung einer gesetzlichen Lücke bei Bundesgerichtsbeschwerden des Kantonalen Steueramts.
Insgesamt beurteilt die GLP Aargau die Vorlage als ausgewogene und pragmatische Umsetzung des vom Volk beschlossenen Systemwechsels. Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass der Kanton Aargau seinen Spielraum nutzt, um marktwirtschaftliche Anreize für energetische Investitionen zu erhalten.