Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Ein paar Wolken
21.1 °C Luftfeuchtigkeit: 36%

Samstag
6.3 °C | 21.4 °C

Sonntag
7.5 °C | 21 °C

Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

BL: Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie 3 wird aufgehoben

(pd) Die Verordnung, wonach in Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen eine teilweise Maskentragpflicht und für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe eine Testpflicht gilt, wird per heute Dienstag, 10. Mai, um 24 Uhr, aufgehoben.

Von Mitte März bis Anfang Mai sank im Kanton Basel-Landschaft der 7-Tage-Durchschnitt der täglichen Fallzahlen von mehr als 1'500 Fällen auf unter 100 Fälle. Ebenfalls nahm in der gleichen Zeitspanne die Anzahl der wöchentlichen Hospitalisierungen der Wohnbevölkerung Basel-Landschaft von über 50 Mitte März auf unter 10 ab. Die Entlastung der Spitäler dürfte auch mit der mittlerweile hohen Immunität in allen Bevölkerungsschichten und dem insgesamt milderen Krankheitsverlauf der Omikron-Variante zu tun haben.
Nachdem der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» nicht mehr verlängert hatte, setzte der Regierungsrat die Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie 3 per 1. April in Kraft. Mit dieser wurden Bestimmungen zum Schutz vulnerabler Personengruppen erlassen – besonders zum Schutz von Patientinnen und Patienten in Spitälern und zum Schutz von Bewohnenden in Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Der Kantonsärztliche Dienst kam nun zum Schluss, dass diese Massnahmen aufgrund der stark gesunkenen 7-Tage-Inzidenz und der gesunkenen Zahl der Hospitalisierungen aufgehoben werden können. Die Aufhebung wird auch von betroffenen Verbänden und Institutionen begrüsst.