(pd) Der Regierungsrat beantragt einen Verpflichtungskredit "Förderprogramm Energie 2025–2028" für einen einmaligen Bruttoaufwand von 176,5 Millionen Franken, davon 48 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln.
Die übrigen Mittel werden durch die Globalbeiträge des Bundes aus der CO2-Teilzweckbindung und aus Mittel des Impulsprogrammes des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) des Bundes gedeckt. Gemäss den neuesten Prognosen des Bundes werden in den Jahren 2025–2028 erheblich weniger Mittel für das Gebäudeprogramm zur Verfügung stehen, als zum Zeitpunkt der öffentlichen Anhörung für den Verpflichtungskredit (15. Mai 2024–17. Juni 2024) bekannt war. Dadurch reduziert sich der Bruttokredit gegenüber dem Anhörungsbericht bei gleichbleibenden kantonalen Mittel von 194,4 auf 176,5 Millionen Franken. Gegenüber der Anhörungsvorlage wurden aufgrund der Eingaben weitere Anpassungen vorgenommen: Minimieren und Messen der Mitnahmeeffekte, Kommunikation verstärken in Bezug auf Angebote bei Beratung und Förderung, Aussetzen der Förderung für Wärmepumpen in Gebieten mit Fernwärme. In den weiteren Punkten hält der Regierungsrat in seiner Botschaft zuhanden des Grossen Rats an der Vorlage fest. Er ist überzeugt: Der nun beantragte Verpflichtungskredit erlaubt die nahtlose Weiterführung der bisherigen, erfolgreichen Programme zur Förderung von energieeffizienten Massnahmen und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.