Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Überwiegend bewölkt
14.6 °C Luftfeuchtigkeit: 73%

Samstag
8.9 °C | 23.1 °C

Sonntag
6.7 °C | 14 °C

Featured

Aargau: Bezirks- und Kreiswahlen vom 14. Juni

(eing.) Am 14. Juni wird im Bezirk Zurzach über die Besetzung des Amts einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters an der Urne entschieden. Für die weiteren zur Wahl ausgeschriebenen Ämter einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters am Bezirksgericht Rheinfelden sowie von zwei Friedensrichterinnen/Friedensrichtern im Kreis IX (Bezirk Kulm) wird eine Nachmeldefrist angesetzt.

In den Bezirken Rheinfelden und Zurzach ist aufgrund von Demissionen je das Amt einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters neu zu besetzen. Daneben wurden infolge eines Todesfalls und einer Demission die Ämter von zwei Friedensrichterinnen/Friedensrichtern im Kreis IX (Bezirk Kulm) zur Wahl ausgeschrieben. Die Ersatzwahlen für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 wurden auf den 14. Juni 2026 angesetzt. Nach Ablauf der Anmeldefrist von heute Freitag, 17. April, um 12 Uhr steht fest, dass es zu mindestens einer Urnenwahl kommt.

Urnenwahl im Bezirk Zurzach

Für die Ersatzwahl einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters am Bezirksgericht Zurzach sind zwei Kandidaturen eingereicht worden: Cester Alexa, Kleindöttingen (SVP, FDP, Die Mitte) und Dogan Mehmet, Bad Zurzach (SP). Über die Besetzung dieses Amts wird am 14. Juni, an der Urne entschieden. 

Nachmeldefristen in den Bezirken Kulm und Rheinfelden

Für die Ersatzwahl von zwei Friedensrichterinnen/Friedensrichtern im Kreis IX (Bezirk Kulm) haben sich zwei Kandidatinnen angemeldet: Eicher Christina, Holziken (SVP, FDP, EDU, SP, Grüne, EVP) und Muff Roni, Burg (SP, SVP).

Für die Ersatzwahl einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters am Bezirksgericht Rheinfelden wurde bis zum Ablauf der Anmeldefrist keine Kandidatur eingereicht.

Am Mittwoch, 22. April, wird im kantonalen Amtsblatt für die beiden Wahlen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert welcher weitere Kandidatinnen oder Kandidaten angemeldet werden können. Wenn bis zum Ablauf der Nachmeldefrist, am Montag, 27. April, um 12 Uhr für die beiden Wahlen nicht mehr Kandidaturen vorliegen, als Sitze zu vergeben sind, gelten die bis dann vorgeschlagenen Kandidierenden als in stiller Wahl gewählt.