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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

BL: Fälle von mutmasslicher Rassendiskriminierung – Anklage erhoben

(sta) Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat gegen einen 48-jährigen Mann Anklage erhoben. Sie wirft dem Beschuldigten unter anderem vor, mehrfach zum Hass beziehungsweise zur Diskriminierung gegen jüdische Menschen aufgerufen und Verschwörungstheorien verbreitet zu haben, welche gegen die Menschenwürde verstossen und auf die systematische Herabsetzung von jüdischen Menschen gerichtet sind. Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft stattfindet, steht noch nicht fest. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ihre Strafuntersuchung gegen einen 48-jährigen Mann (Nationalität: Schweiz) abgeschlossen und gestützt auf die Untersuchungsergebnisse gegen ihn Anklage am Strafgericht Basel-Landschaft erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann mehrfache, teilweise versuchte Rassendiskriminierung, öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeiten sowie weitere Delikte vor.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte unter anderem mehrfach öffentlich zum Hass beziehungsweise zur Diskriminierung gegen jüdische Menschen aufgerufen hat. Weiter legt die Staatsanwaltschaft dem beschuldigten Mann zur Last, Verschwörungstheorien in einer gegen die Menschenwürde verstossenden und auf die systematische Herabsetzung von jüdischen Menschen gerichteten Weise verbreitet zu haben.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes macht die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft keine weiteren Angaben zur beschuldigten Person. Für diese gilt die Unschuldsvermutung. Der Termin der Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft steht noch nicht fest.